Kapitel 3 Baubeschreibung

3.13 Fugarbeiten

Die DIN 1833 VOB Teil C „Maurerarbeiten“ schreibt das nachträgliche Verfugen von „äußerem Verblend- und Sichtmauerwerk“ vor.

Der noch frische Mauermörtel ist mindestens 15 mm tief auszukratzen, um eine ausreichende Verankerung des später aufgebrachten Fugenmörtels zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der Maurer die mit Mörtel erstellten Fugen zwischen den einzelnen Verblendschichten ca. 15 mm auskratzt.

Das Mauerwerk wird nach dem Abbinden des Mauermörtels, aber vor dem endgültigen Verfugen noch gereinigt. Dann wird in einem späteren Arbeitsgang das Verblendmauerwerk verfugt.

 

In den Bau- und Leistungsbeschreibungen wird meist die Farbe Zementgrau angegeben. Das bedeutet, dass der Fugbetrieb vor Ort in einem genauen Mischverhältnis, also immer gleiche Anteile von Sand, Zement und Wasser, das zu verfugende Material herstellt und die ausgekratzten Fugen wieder verfüllt.

 

Tipp: Oft bekommt das Mauerwerk nach dem Verfugung ein ganz anderes Erscheinungsbild.
Wenn Sie zum Beispiel das Mauerwerk in Schwarz oder Weiß verfugen lassen möchten, kann man dies mit farbigem Zement vor Ort in gleichen Anteilen beimischen oder als fertige Sackware kaufen und erstellen.

Beide Varianten bedeuten für Sie jedoch einen Mehrpreis.


Legen Sie daher bei der Bemusterung der Verblendsteine gleich die Fugenfarbe fest. Und schauen Sie sich Referenzbauten an, die Ihnen die Baustoffhändler, bei denen Sie sich den Stein aussuchen dürfen, in der Regel nennen können. Sie können den Unterschied der Verfugung nur bei einer fertiggestellten Fassade und nicht auf 1 m² Beispielplatte erkennen. Ein Verblendstein sieht mit zwei unterschiedlichen Fugenfarben ganz anders aus.

 

Und klären Sie vorab, welche Mehrkosten auf Sie zukommen, wenn die Fugenfarbe nicht Zementgrau ist. Je nach eingesetztem Material kann dies zwischen 300 € und 1.500 € variieren.

 

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