Kapitel 3 Baubeschreibung

3.3 Sohlplatte

In der Baubeschreibung lesen Sie meistens eine vorgegebene Stärke der Sohlplatte, bedingt durch die unbekannten Bodenverhältnisse.

 

Sie lesen dann z. B.: „Die Gründung erfolgt auf normal gewachsenem, tragfähigem Boden der Bodenklassen 1, 3 und 4 bei Bodenpressung 150 bis 200 kN/m2. Ein ebenes Gelände wird vorausgesetzt. Dem Auftragnehmer sind die Bodenverhältnisse nicht bekannt, ein Bodengutachten wird vor Baubeginn erstellt. Die Kosten für das Bodengutachten sind bereits im Leistungsumfang enthalten. Kosten durch Änderungen hinsichtlich der Gründung durch z. B. Grundwasserabsenkung, Pfahlgründung usw. trägt der Bauherr.“

 

Es ist also sinnvoll, das oben beschriebene Bodengutachten vorab machen zu lassen und schon vorher 750 € bis 1.000 € auszugeben. Wenn Ihr Erdreich auf dem Grundstück die Lasten nicht aufnehmen kann, bekommen Sie die Kosten genau ermittelt und es ist immer günstiger vor Unterschrift, denn nach Unterschrift wird jede Leistung teurer.

Zudem finden Sie unter diesem Punkt, welche Art von Sohlplattenausführung Sie bekommen, also welche Betonsorte verbaut, wie die Abdichtung ausgeführt wird und ob überhaupt eine Dämmung unter der Sohlplatte vorgesehen ist. Die Betonsorte und die Abdichtungsart sind auch aus dem Bodengutachten ersichtlich und von Anfang an mit in die Angebotserstellung aufzunehmen.

Wenn Sie hier sparen und an eine Hausbaufirma geraten, die diese Leistung nicht schon in den ersten Gesprächen aufzeigt, keine Pufferposition in der Baunebenkostentabelle mit Ihnen aufnimmt, wissen Sie, wo Sie gelandet sind.

 

Es gibt dann nur zwei Möglichkeiten: Wir machen es wie immer ohne Bodengutachten, sollte wohl nicht schiefgehen – also „schief gehen“ hier im wahrsten Sinne des Wortes. Oder nach Unterschrift kommt das Bodengutachten und man kann den ersten saftigen Nachtrag schreiben, da z. B. eine Pfahlgründung gemacht werden muss oder eine biegesteife Sohlplatte erforderlich wird, indem eine dementsprechend größere Bewehrung eingebaut werden muss.
 
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es nur sinnvoll ist, ein Bodengutachten vor Unterschrift des Verbraucherbauvertrages anfertigen zu lassen und zu prüfen, welche Abdichtung und Gründung erforderlich sind.

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